Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich – H. Rüdorff, Kartoniert (TB)

29.50

Erscheinungsjahr: 2014 | Seiten: 196 Seiten

Auf Grund des in die Reichsverfassung übergegangenen Artikel Der Beaufsichtigung Seitens des Bundes und der Gesetzgebung desselben unterliegend die nachstehenden Angelegenheiten….die gemeinsame Gesetzgebung über das…Strafrecht….und das gerichtliche Verfahren. stellten zwei Abgeordnete in der Sitzung des Reichstags vom 30. März 1868 den Antrag: den Bundeskanzler aufzufordern, Entwürfe eines gemeinsamen Strafrechtes und eines gemeinsamen Strafprozesse, sowie der dadruch bedingten Vorschriften der Gerichtsorganisation baldthunlichst vorbereiten und dem Reichstage vorlegen zu lassen. Der Antrag wurde in Schlußberatung am 18. April 1868 mit großer Majorität angenommen. Das vorliegende Werk führt die Paragraphen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich auf, die Texte zeigen die Straftat und das mögliche Strafmaß. Einführend wird die Geschichte der Einführung eines einheitlichen Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich erzählt und der Autor gibt eine Übersicht der in den einzelnen Bundesstaaten erlassenen Einführungs – Gesetze. Dieses Buch ist ein Nachdruck der historischen Originalausgabe von 1873.

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