Über die Blutrache bei den vorislamischen Arabern – Otto Procksch, Kartoniert (TB)

25.90

Erscheinungsjahr: 2018 | Seiten: 100 Seiten

Die Blutrache ist ein wesentliches Element vieler archaischer Gewohnheitsrechts-Ordnungen auf der ganzen Welt. Theoretisch gilt hierbei das Talionsprinzip: Es weist das Opfer oder seine Vertreter an, dem Täter Gleiches mit Gleichem zu vergelten beziehungsweise dessen Vergehen zu sühnen (Wie du mir, so ich dir). Der Ehrenkodex der Blutrache verlangt aber auch, nicht ein Mehr heimzuzahlen. Durch den Tod des Mörders sollte der Konflikt beendet werden. Dabei ist es nicht unüblich, dass beide Familien unter Hinzuziehung eines Schlichters oder eines Richters in einem Treffen das Vorgehen abklären. Allerdings gibt es auch Berichte von Blutrache, die sich über viele Jahre und sogar Generationen hinzieht. Die erste, mit Einschränkungen verknüpfte Erlaubnis zur Blutrache findet sich bereits in verschiedenen babylonischen Gesetzessammlungen (ca. 2000 v. Chr.) wie dem Codex Hammurapi und dem Codex Eschnunna (ca. 3000 v. Chr.) Textbeispiel aus dem Codex Hammurapi: 196 Wenn ein Bürger ein Auge eines (anderen) Bürgers zerstört, soll man ihm ein Auge zerstören. (Wiki) Nachdruck der historischen Originalauflage von 1899.

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